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            INHALT
Gesetz über die unabhängige Bürger- und Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Hessen Vom 11. Dezember 2020
- Gesetz über die unabhängige Bürger- und Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Hessen Vom 11. Dezember 2020
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Vorschriften über die oder den Bürgerbeauftragten
 - § 1 Aufgaben, Verhältnis zum Petitionsausschuss
 - § 1a Fonds für die Opfer und Angehörigen schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen
 - § 2 Eingaberecht
 - § 3 Grenzen des Prüfungsrechts
 - § 4 Befugnisse
 - § 5 Erledigung der Aufgaben und Abschluss des Verfahrens
 - § 6 Amtshilfe
 - § 7 Anwesenheit im Landtag
 - § 8 Verschwiegenheitspflicht
 - § 9 Wahl und Amtszeit
 - § 10 Amtsverhältnis
 - § 11 Abberufung und Entlassung
 - § 12 Dienstsitz
 - § 13 Verhinderung
 - § 14 Bezüge
 - Teil 2 Zuständigkeit der oder des Polizeibeauftragten für die Polizeibehörden des Landes
 - § 15 Aufgabe und Stellung
 - § 16 Anwendungsbereich, Konkurrenzen
 - § 17 Beschwerden
 - § 18 Eingaben von Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten der Polizeibehörden
 - § 19 Form und Frist
 - § 20 Befugnisse
 - Teil 3 Schlussvorschriften
 - § 21 Bericht
 - § 22 Inkrafttreten