LJVollzDSG 
                
                
            INHALT
Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetz (LJVollzDSG)
- Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetz (LJVollzDSG)
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Grundsätze der Datenverarbeitung
 - § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Einwilligung
 - § 5 Datengeheimnis
 - Abschnitt 2 Erhebung
 - § 6 Zulässigkeit der Datenerhebung
 - § 7 Erhebung bei betroffenen Personen
 - § 8 Erhebung von Daten über Gefangene bei Dritten
 - § 9 Erhebung von Daten über Personen, die nicht Gefangene sind
 - Abschnitt 3 Speicherung und Nutzung, Aktenführung
 - § 10 Speicherung und Nutzung
 - § 11 Aktenführung
 - Abschnitt 4 Übermittlung
 - § 12 Übermittlung an öffentliche und nicht öffentliche Stellen
 - § 13 Sicherheitsrelevante Erkenntnisse
 - § 14 Überprüfung Gefangener
 - § 15 Überprüfung anstaltsfremder Personen
 - § 16 Fallkonferenzen
 - § 17 Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beteiligung von Sicherheitsbehörden in besonderen Fällen
 - § 18 Verantwortung für die Datenübermittlung und Verfahren
 - § 19 Förmliche Verpflichtung Dritter
 - § 20 Mitteilung über Haftverhältnisse
 - § 21 Aktenüberlassung
 - § 22 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
 - § 23 Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter
 - § 24 Verfahren zur Feststellung von Vorinhaftierungen und sicherheitsrelevanten Erkenntnissen aus Vorinhaftierungen
 - Abschnitt 5 Besondere Formen der Datenverarbeitung
 - § 25 Datenverarbeitung im Auftrag
 - § 26 Gemeinsame Verantwortung der Justizvollzugsbehörden
 - § 27 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
 - § 28 Erkennungsdienstlicher Datenabgleich
 - § 29 Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen
 - § 30 Optisch-elektronische Einrichtungen im Umfeld der Anstalt
 - § 31 Optisch-elektronische Einrichtungen innerhalb der Anstalt
 - § 32 Optisch-elektronische Einrichtungen innerhalb von Hafträumen und Zimmern
 - § 33 Speicherung mittels optischer oder akustischer Einrichtungen erhobener Daten, Dokumentation
 - § 34 Auslesen von Datenspeichern
 - § 35 Identifikation anstaltsfremder Personen
 - § 36 Elektronische Kommunikationsdienste
 - § 37 Lichtbildausweise
 - Abschnitt 6 Schutzanforderungen
 - § 38 Zweckbindung
 - § 39 Schutzvorkehrungen
 - § 40 Kenntlichmachung innerhalb der Anstalt
 - § 41 Erkenntnisse aus Beaufsichtigungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen
 - Abschnitt 7 Besondere Bestimmungen für Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträger
 - § 42 Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträger
 - § 43 Offenbarungspflicht
 - § 44 Offenbarungsbefugnis
 - § 45 Benachrichtigung der Gefangenen über Offenbarungen
 - § 46 Zweckbindung offenbarter personenbezogener Daten, Zulassung von Offenbarungsempfängerinnen und Offenbarungsempfängern
 - § 47 Zugriff auf Daten in Notfällen
 - Abschnitt 8 Rechte der betroffenen Personen und daraus folgende Pflichten der Justizvollzugsbehörden
 - § 48 Aufklärungspflicht bei der Datenerhebung mit Kenntnis der betroffenen Personen
 - § 49 Benachrichtigung bei Datenverarbeitung ohne Kenntnis der betroffenen Personen
 - § 50 Akteneinsichtsrecht
 - § 51 Auskunft und Akteneinsicht in Gesundheitsakten
 - § 52 Sperrvermerke
 - Abschnitt 9 Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Berichtigung
 - § 53 Löschung
 - § 54 Einschränkung der Verarbeitung
 - § 55 Berichtigung
 - § 56 Rechte der betroffenen Personen auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
 - § 57 Mitteilungen
 - Abschnitt 10 Schlussbestimmungen
 - § 58 Anwendung weiterer Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts
 - § 59 Verwaltungsvorschriften
 - § 60 Einschränkung von Grundrechten
 - § 61 Inkrafttreten