VbrInsFV RP 2015 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren Vom 3. März 2015
- Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren Vom 3. März 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Voraussetzungen der Anerkennung als geeignete Stelle
 - § 1 Zuverlässigkeit des Trägers der geeigneten Stelle
 - § 2 Persönliche Zuverlässigkeit der Leitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 - § 3 Praktische Berufserfahrung und hinreichende Kenntnisse in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
 - § 4 Sicherstellung der Rechtsberatung
 - Abschnitt 2 Förderung der geeigneten Stellen
 - § 5 Fördervoraussetzungen
 - § 6 Umfang der Förderung
 - § 7 Verfahren
 - Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 8 Übergangsbestimmung
 - § 9 Inkrafttreten
 - Anlage