FVO 
                
                
            INHALT
Hessische Verordnung über Feldes- und Förderabgaben (FVO) Vom 13. Dezember 2004
- Hessische Verordnung über Feldes- und Förderabgaben (FVO) Vom 13. Dezember 2004
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Vorschriften über die Erhebung und Bezahlung sowie die Feststellung des Marktwertes und des Bemessungsmaßstabes
 - § 1 Entstehung des Feldesabgabeanspruchs; Feldesabgabeerklärung
 - § 2 Entstehung des Förderabgabeanspruchs; Förderabgabevoranmeldung; Förderabgabeerklärung
 - § 3 Form, Inhalt und Berichtigung der Erklärungen
 - § 4 Abgabefestsetzung
 - § 5 Fälligkeit der festgesetzten Abgabe
 - § 6 Säumniszuschlag
 - § 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
 - § 8 Prüfung
 - § 9 Verjährung
 - § 10 Feststellung des Marktwertes und des Bemessungsmaßstabes
 - ZWEITER TEIL Vorschriften für die einzelnen Bodenschätze
 - Erster Abschnitt Feldesabgabe
 - § 11 Abweichende Feldesabgabe
 - Zweiter Abschnitt Förderabgabe
 - Erster Unterabschnitt Kali-, Magnesia- und Borsalze
 - § 12 Abgabesatz
 - § 13 Bemessungsmaßstab
 - Zweiter Unterabschnitt Steinsalz
 - § 14 Abgabesatz
 - § 15 Marktwert
 - Dritter Unterabschnitt Sole
 - § 16 Abgabesatz
 - § 17 Marktwert
 - § 18 Befreiung
 - Vierter Unterabschnitt Nichteisenmetalle, Schwerspat
 - § 19 Abgabesatz
 - § 20 Marktwert
 - § 21 Befreiung
 - Fünfter Unterabschnitt Erdwärme
 - § 22 Befreiung
 - DRITTER TEIL Schlussvorschriften
 - § 23 Ordnungswidrigkeiten
 - § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten