1. WindSeeV 
                
                
            INHALT
Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (1. WindSeeV)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Erste Windenergie-auf-See-Verordnung - 1. WindSeeV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Teil 2
 - Feststellung der Eignung
 - Kapitel 1
 - Eignungsfeststellung
 - § 3 Feststellung der Eignung
 - Kapitel 2
 - Vorgaben für das spätere Vorhaben
 - Abschnitt 1
 - Allgemeines
 - Unterabschnitt 1
 - Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
 - § 4 Monitoring
 - § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
 - § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
 - § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
 - § 8 Abfälle
 - § 9 Korrosionsschutz
 - § 10 Anlagenkühlung
 - § 11 Abwasser
 - § 12 Drainagesystem
 - § 13 Dieselgeneratoren
 - § 14 Kolk- und Kabelschutz
 - Unterabschnitt 2
 - Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
 - § 15 Kennzeichnung
 - Unterabschnitt 3
 - Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
 - § 16 Seeraumbeobachtung
 - § 17 Bauweise
 - § 18 Verkehrssicherung während der Bauphase
 - § 19 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
 - Unterabschnitt 4
 - Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
 - § 20 Hubschrauberwindenbetrieb
 - § 21 Hubschrauberlandedeck
 - § 22 Flugkorridore
 - § 23 Turmanstrahlung
 - § 24 Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
 - Unterabschnitt 5
 - Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
 - § 25 Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
 - Unterabschnitt 6
 - Sicherheit und Gesundheitsschutz
 - § 26 Grundsatz
 - § 27 Brand- und Explosionsschutz
 - § 28 Eingriff in den Baugrund
 - § 29 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
 - § 30 Sonstige Pflichten
 - Unterabschnitt 7
 - Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
 - § 31 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln sowie Rohrleitungen und Einrichtungen
 - § 32 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
 - § 33 Einspeisung am Netzanschlusspunkt
 - Unterabschnitt 8
 - Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
 - § 34 Konstruktion
 - § 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
 - Abschnitt 2
 - Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.7
 - § 36 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Meeresumwelt
 - § 37 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
 - § 38 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
 - Abschnitt 3
 - Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.8
 - § 39 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Meeresumwelt
 - § 40 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
 - § 41 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit der im Flächenentwicklungsplan festgelegten Kabeltrasse
 - Abschnitt 4
 - Besondere Vorgaben für die Fläche O-1.3
 - § 42 Besondere Bestimmungen zum Schutz mariner Säugetiere
 - § 43 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Avifauna
 - § 44 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
 - § 45 Besondere internationale militärische Bestimmungen
 - § 46 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Standorten von Umspannplattformen
 - Teil 3
 - Feststellung der zu installierenden Leistung
 - § 47 Feststellung der zu installierenden Leistung
 - Teil 4
 - Schlussbestimmungen
 - § 48 Inkrafttreten