HBUG 
                
                
            INHALT
Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz – HBUG) in der Fassung vom 28. Juli 1998
- Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz – HBUG) in der Fassung vom 28. Juli 1998
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Grundsätze
 - § 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen
 - § 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung in anerkannten Bildungsveranstaltungen
 - § 4 Wartezeit
 - § 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs
 - § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
 - § 7 Verbot der Erwerbstätigkeit
 - § 8 Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot und Bildungsurlaubsentgelt
 - § 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
 - § 10 Anerkennung von Trägern
 - § 11 Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
 - § 12 Voraussetzungen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
 - § 13 Verfahren der Anerkennung von Trägern und Bildungsveranstaltungen
 - § 14 Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
 - § 15 Berichtspflichten
 - § 16 Zuständige Behörde
 - § 17 Zuständigkeit für den Erlaß von Rechtsverordnungen
 - § 18 Unabdingbarkeit
 - § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten