HWBG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG) Vom 25. August 2001
- Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG) Vom 25. August 2001
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - I. Teil Grundsätze
 - § 1 Einrichtungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens
 - § 2 Aufgaben der Einrichtungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens
 - § 3 Sicherung der Weiterbildung
 - § 4 Zusammenarbeit im Bereich des lebensbegleitenden Lernens
 - § 5 Förderung
 - § 6 Unterrichtsstunde, Unterricht in Internatsform, E-Learning
 - § 7 Weitere Verantwortlichkeiten für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen
 - II. Teil Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sowie Heimvolkshochschulen
 - § 8 Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung
 - § 9 Grundversorgung und Pflichtangebot
 - § 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 - § 11 Zuweisungen des Landes
 - § 12 Hessische Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V.
 - § 13 Landesweite Organisation der öffentlichen Träger und Landesarbeitsgemeinschaften
 - III. Teil Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft
 - § 14 Anerkennung von landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft
 - § 15 Rücknahme und Widerruf
 - § 16 Voraussetzungen der Förderung
 - § 17 Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft
 - IV. Teil Ergänzende Bestimmungen
 - § 18 Förderungsvoraussetzungen und -verfahren
 - § 19 Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen
 - § 20 Regionale Bildungskoordination
 - § 21 Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Formen
 - § 22 Weiterbildungsstatistik
 - V. Teil Schlussbestimmungen
 - § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage