BaFinHwgebV 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht* (BaFinHwgebV)
- Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht* (BaFin-Hinweisgeberverordnung - BaFinHwgebV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Spezielle Beschäftigte für die Bearbeitung von Verstoßmeldungen
 - § 2 Spezielle Kommunikationskanäle
 - § 3 Allgemeine Informationen zu Verstoßmeldungen
 - § 4 Information von meldenden Personen
 - § 5 Dokumentation von Verstoßmeldungen
 - § 6 Vertraulichkeit und Datensicherheit
 - § 7 Weitergabe von Daten
 - § 8 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
 - § 9 Inkrafttreten