LuftVODV 259
    DE - Deutsches Bundesrecht

    INHALT

    Zweihundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau) (LuftVODV 259)

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