GleichstBWahlV MV 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz) Vom 13. Oktober 1994
- Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz) Vom 13. Oktober 1994
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Vorschriften über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
 - § 1 Bestellung des Wahlvorstandes
 - § 2 Allgemeine Wahlvorbereitungen
 - § 3 Beschlüsse
 - § 4 Wählerinnen- und Gleichstellungsbeauftragtenverzeichnis
 - § 5 Einspruch gegen das Wählerinnen- oder Gleichstellungsbeauftragtenverzeichnis
 - § 6 Wahlausschreiben
 - § 7 Wahlvorschläge, Einrichtungsfrist und Inhalt
 - § 8 Sonstige Erfordernisse
 - § 9 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
 - § 10 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 11 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
 - § 12 Sitzungsniederschriften
 - § 13 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
 - § 14 Wahlhandlung
 - § 15 Schriftliche Stimmabgabe
 - § 16 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
 - § 17 Stimmabgabe in besonderen Fällen
 - § 18 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 19 Wahlniederschrift
 - § 20 Benachrichtigung der gewählten Bewerberin
 - § 21 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 22 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - § 23 Berechnung von Fristen
 - Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die Wahl der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung
 - § 24 Vorbereitung der Wahl
 - § 25 Stimmabgabe, Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - Abschnitt 3 Schlussvorschrift
 - § 26 Inkrafttreten