WBLVO M-V 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Zuständigkeiten, die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildungsdatenbank nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V) Vom 28. Juli 2011
- Landesverordnung über die Zuständigkeiten, die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildungsdatenbank nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V) Vom 28. Juli 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Zuständigkeiten
 - § 1 Zuständige Behörden für die Durchführung des Weiterbildungsförderungsgesetzes
 - Abschnitt 2 Staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung
 - § 2 Zweck der Anerkennung
 - § 3 Staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung
 - § 4 Anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate
 - § 5 Anerkennungsvoraussetzungen
 - § 6 Teilnehmendenschutz
 - § 7 Anerkennungsverfahren
 - § 8 Mitteilungspflichten
 - § 9 Befristung, Aufhebung und Widerrufsvorbehalt
 - § 10 Verwaltungsgebühr
 - § 11 Übergangsregelung
 - Abschnitt 3 Förderung der Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern
 - § 12 Gegenstand der Förderung
 - § 13 Fördervoraussetzungen für die Weiterbildungsdatenbank
 - § 14 Art, Umfang und Höhe der Förderung
 - § 15 Förderdauer
 - § 16 Verfahren
 - Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
 - § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten