LWG 
                
                
            INHALT
Landtagswahlgesetz (LWG) Vom 19. Oktober 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2021
- Landtagswahlgesetz (LWG) Vom 19. Oktober 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2021
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze
 - § 2 Wahltag
 - § 3 Einteilung des Wahlgebiets
 - Zweiter Abschnitt Wahlorgane
 - § 4 Wahlorgane
 - § 5 Bildung der Wahlorgane
 - § 6 Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
 - § 7 Ehrenämter
 - Dritter Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit
 - § 8 Wahlrecht
 - § 9 Ausschluss vom Wahlrecht
 - § 10 Ausübung des Wahlrechts
 - § 11 Wählbarkeit
 - Vierter Abschnitt Wählerverzeichnis und Wahlschein
 - § 12 Wählerverzeichnis
 - § 13 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
 - § 14 Wahlschein
 - Fünfter Abschnitt Wahlvorschläge
 - § 15 Wahlvorschlagsrecht
 - § 16 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
 - § 17 Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern
 - § 18 Vertrauensperson
 - § 19 Einreichung der Wahlvorschläge
 - § 20 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
 - § 21 Änderung von Wahlvorschlägen
 - § 22 Prüfung und Zulassung der Kreiswahlvorschläge
 - § 23 Prüfung und Zulassung der Landeswahlvorschläge
 - § 24 Reihenfolge und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
 - Sechster Abschnitt Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 25 Stimmzettel
 - § 26 Öffentlichkeit der Wahl
 - § 27 Wahlräume
 - § 28 Wahlzeit
 - § 29 Verbot der Wahlwerbung, Unterschriftensammlung und Veröffentlichung von Wählerbefragungen
 - § 30 Wahrung des Wahlgeheimnisses
 - § 31 Stimmabgabe
 - § 32 Briefwahl
 - § 33 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
 - § 34 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und des Briefwahlergebnisses
 - § 35 Feststellung des Wahlergebnisses in der Gemeinde
 - § 36 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
 - § 37 Feststellung des Gesamtwahlergebnisses
 - § 38 Sitzverteilung
 - § 39 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Gewählten
 - Siebter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 40 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 41 Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 42 Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern
 - § 43 Neuverteilung der Sitze
 - Achter Abschnitt Nachwahl, Wiederholungswahl, Wahlanfechtung, Ordnungswidrigkeiten
 - § 44 Nachwahl
 - § 45 Wiederholungswahl
 - § 46 Anfechtung der Wahl
 - § 47 Ordnungswidrigkeiten
 - Neunter Abschnitt Wahlkosten, Statistik und Schlussvorschriften
 - § 48 Wahlkosten
 - § 49 Wahlstatistik
 - § 49a Veröffentlichungen im Internet
 - § 50 Fristen, Termine und Form
 - § 51 Ermächtigungsgrundlagen
 - § 51a Übergangsregelung
 - § 52 Inkrafttreten, Außerkrafttreten