SBKG 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) Vom 29. November 2006
- Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) Vom 29. November 2006
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes
 - § 1 Zweck und Anwendungsbereich
 - § 2 Aufgabenträger
 - § 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
 - § 4 Aufgaben der Landkreise, des Regionalverbandes Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz
 - § 5 Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz
 - § 6 Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz
 - Abschnitt 2 Die Feuerwehren
 - § 7 Aufgaben der Feuerwehren
 - § 8 Arten der Feuerwehren
 - § 9 Feuerwehrverbände
 - § 10 Brandschutzsatzung
 - § 11 Freiwillige Feuerwehr
 - § 12 Pflichtfeuerwehr
 - § 13 Berufsfeuerwehr
 - § 14 Werkfeuerwehr
 - § 15 Überörtliche Hilfe, Unterstützung
 - Abschnitt 3 Katastrophenschutz
 - § 16 Großschadenslage und Katastrophe
 - § 17 Katastrophenschutzbehörden
 - § 18 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
 - § 19 Mitwirkung im Katastrophenschutz
 - § 20 Vorbereitende Maßnahmen und Nachbereitung
 - § 21 Abwehr von Großschadenslagen und Katastrophen
 - § 22 Nachbarschaftshilfe, Auswärtiger Einsatz, Einsatz im Ausland, Amtshilfe
 - Abschnitt 4 Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz
 - § 23 Allgemeines
 - § 24 Dienst im Katastrophenschutz
 - Abschnitt 5 Rechtsverhältnisse der aktiven ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz
 - § 25 Freistellung, Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
 - § 26 Haftung für Schäden
 - Abschnitt 6 Einsatzleitung und Führungsorganisation
 - § 27 Einsatzleitung im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
 - § 28 Leitung der Abwehrmaßnahmen im Katastrophenschutz
 - Abschnitt 7 Aufsicht
 - § 29 Aufsichtsbehörden im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
 - § 30 Landesbrandinspekteur, Landesbrandinspekteurin
 - § 31 Brandinspekteur, Brandinspekteurin
 - § 32 Aufsichtsbefugnisse im Katastrophenschutz
 - Abschnitt 8 Vorbeugender Gefahrenschutz
 - § 33 Verhütung von Gefahren
 - § 34 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
 - § 34a Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen
 - § 35 Gefahrenverhütungsschau
 - § 36 Sicherheitswache
 - § 37 Aufklärung und Selbsthilfe
 - Abschnitt 9 Pflichten der Bevölkerung
 - § 38 Gefahrenmeldung
 - § 39 Hilfeleistungspflichten
 - § 40 Duldungspflichten
 - § 41 Entschädigungen
 - Abschnitt 10 Gesundheitsbereich
 - § 42 Mitwirkung des Gesundheitswesens
 - § 43 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe
 - Abschnitt 11 Kostenregelung
 - § 44 Kostenträger im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
 - § 44a Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
 - § 45 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr
 - § 46 Kostentragung im Katastrophenschutz
 - § 47 Kostenersatz bei einer Großschadenslage oder einer Katastrophe
 - § 48 Feuerschutzsteuer
 - Abschnitt 12 Ergänzende Bestimmungen
 - § 49 Ausbildung, Fortbildung und Übungen
 - § 50 Feuerwehrschule des Saarlandes
 - § 51 Integrierte Leitstelle
 - § 52 Datenschutz
 - Abschnitt 13 Schlussvorschriften
 - § 53 Zuständigkeiten anderer Behörden
 - § 54 Ermächtigungen
 - § 55 Einschränkung von Grundrechten
 - § 56 Ordnungswidrigkeiten
 - § 57 Übergangsregelungen
 - § 58 Inkrafttreten