LPO II - BS 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) Vom 19. Dezember 2012
- Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) Vom 19. Dezember 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Vorbereitungsdienst
 - Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Aufgabe des Vorbereitungsdienstes
 - § 3 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
 - § 4 Zulassungsantrag
 - § 5 Entscheidung über den Zulassungsantrag
 - § 6 Dienstrechtliche Stellung und Leitung der Ausbildung
 - § 7 Dauer und Anrechnungszeiten
 - § 8 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Entlassung
 - Unterabschnitt 2 Ausbildung im Landesseminar
 - § 9 Ausbildungsstellen
 - § 10 Besondere Ausbildungsanforderungen und Fachrichtungswechsel
 - § 11 Leitung des Landesseminars
 - § 12 Fachleiterinnen und Fachleiter
 - § 13 Veranstaltungen des Landesseminars
 - § 14 Allgemeine Seminare
 - § 15 Fachseminare
 - § 16 Sonstige Veranstaltungen
 - § 17 Fachpraktische Ausbildung
 - Unterabschnitt 3 Schulpraktische Ausbildung
 - § 18 Ausbildungsschulen
 - § 19 Leitung der Ausbildungsschule
 - § 20 Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer
 - § 21 Ausbildungsunterricht
 - § 22 Hospitationen
 - § 23 Lehrübungen
 - § 24 Eigenverantwortlicher Unterricht
 - § 25 Ausbildungslehrproben
 - § 26 Teilnahme an den Veranstaltungen der Ausbildungsschule
 - Abschnitt 2 Zweite Staatsprüfung
 - § 27 Zweck der Prüfung
 - § 28 Prüfungstermin
 - § 29 Aufbau der Zweiten Staatsprüfung
 - § 30 Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen und Prüfungsausschüsse
 - § 31 Meldung zur Prüfung
 - § 32 Zulassung zur Prüfung, Nachteilsausgleich
 - § 33 Bewährungsberichte, Prüfungsvornote
 - § 34 Prüfungslehrproben
 - § 35 Mündliche Prüfung
 - § 36 Prüfungsnoten
 - § 37 Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung
 - § 38 Mitteilung des Prüfungsergebnisses und Prüfungszeugnis, Einsicht in die Prüfungsakte
 - § 39 Verhinderung, Säumnis und Rücktritt, Aussetzen des Prüfungsverfahrens
 - § 40 Ordnungswidriges Verhalten im Rahmen der Prüfung
 - § 41 Wiederholung der Prüfung
 - § 42 Berufsbezeichnung
 - § 43 Beamtenverhältnis nach der Prüfung
 - Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
 - § 44 Anwendungsbereich, Fortgeltung bisheriger Vorschriften
 - § 44a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
 - § 45 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4