SchoG 
                
                
            INHALT
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
- Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil I Aufgabe und Aufbau des Schulwesens
 - 1. Abschnitt Allgemeines
 - § 1 Unterrichts- und Erziehungsauftrag, Inklusive Teilhabe, Schutzauftrag, Qualität der Schule
 - § 2 Gliederung des Schulwesens
 - § 3 Schulbegriff und Aufbau des Schulwesens
 - § 3a Regelformen der allgemein bildenden Schulen
 - § 3b Regelformen der beruflichen Schulen
 - § 4 Inklusive Schule
 - § 4a Förderschulen, Förderzentren, Hausunterricht, Sonderunterricht und besondere Fördermaßnahmen
 - § 4b Sprachfördermaßnahmen
 - § 5 Weiterentwicklung des Schulwesens
 - § 5a Ganztagsschulen
 - § 5b Schulsozialarbeit
 - § 6 Besondere schulische Einrichtungen
 - § 7 Öffentliche und private Schulen
 - § 8 Geltungsausschluss
 - 2. Abschnitt Geordneter Schulbetrieb
 - § 9 Geordneter Schulbetrieb
 - 3. Abschnitt Der Religionsunterricht
 - § 10 Grundsätze
 - § 11 Religionslehrerinnen und Religionslehrer
 - § 12 Lehrplan und Lehrbücher
 - § 13 Aufsicht über den Religionsunterricht
 - § 14 Teilnahme am Religionsunterricht
 - § 15 Religiöse Minderheit, allgemeine Ethik
 - 4. Abschnitt Sexualerziehung
 - § 15a Sexualerziehung
 - Teil II Die Schulen
 - 1. Abschnitt Allgemeine Rechtsverhältnisse
 - § 16 Rechtsstellung
 - § 17 Pädagogische Eigenverantwortung
 - § 17a Einführung und Verwendung von Schulbüchern
 - § 18 Bezeichnung
 - § 19 Schulbezirk
 - § 20 Schulgesundheitspflege
 - § 20a Schulpsychologischer Dienst
 - § 20b Erhebung, Verarbeitung und sonstige Nutzung von Daten
 - § 20c Wissenschaftliche Forschung in Schulen
 - § 20d Durchführung laufender Landesstatistiken
 - § 20e Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
 - § 20f Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler
 - 2. Abschnitt Schulleitung, Lehrkräftekonferenzen und Schulkonferenz
 - § 21 Schulleiterinnen und Schulleiter
 - § 22 Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters
 - § 23 Lehrkräftekonferenzen
 - § 24 Schulkonferenz
 - 3. Abschnitt Schulregionkonferenz, Landesschulkonferenz
 - § 25 Schulregionkonferenz
 - § 26 Landesschulkonferenz
 - 4. Abschnitt Lehrkräfte
 - § 27 Rechtsstellung
 - § 28 Aufgabe der Lehrkraft
 - § 29 Lehramt und Lehrerbildung
 - 5. Abschnitt Schülerinnen und Schüler
 - § 30 Allgemeine Schulpflicht, Pflichten der Schülerinnen und Schüler
 - § 31 Schulbesuch und Auswahl des Bildungsweges
 - § 32 Ordnungsmaßnahmen
 - § 33 Schul- und Prüfungsordnungen, Anerkennung von Abschlüssen
 - § 34 Schülervertretung
 - § 35 Ferien
 - 6. Abschnitt Elternvertretung
 - § 36 Elternvertretung
 - Teil III Schulunterhaltung und Schulverwaltung
 - 1. Abschnitt Schulträger
 - § 37 Grundsatz
 - § 38 Gemeinden, Gemeindeverbände und das Land als Schulträger
 - § 39 Schulverband als Schulträger
 - § 40 Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen
 - 2. Abschnitt Personalkosten
 - § 41 Grundsatz
 - § 42 Umfang der Personalkosten
 - § 43 Klassenbildung
 - 3. Abschnitt Sachkosten
 - § 44 Grundsatz
 - § 45 Umfang der Sachkosten
 - § 46 Sachleistungen, Verwaltungspersonal, Raumprogramm
 - § 47 Anzeigepflichtige Verfügungen, Benutzung von Schulräumen
 - § 48 Schulsachkostenbeiträge
 - § 49 Schulbauten
 - 4. Abschnitt Erziehungsbeihilfen
 - § 50 Erziehungsbeihilfen
 - 5. Abschnitt Kommunale Schulverwaltung
 - § 51 Kommunale Schulverwaltung
 - Teil IV Schulaufsicht
 - 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 52 Inhalt und Aufgabe
 - § 52a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
 - § 53 Fachliche Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte
 - § 54 Beteiligung der Kommunalaufsicht
 - 2. Abschnitt Schulaufsichtsbehörde
 - §§ 55 und 56
 - § 57 Schulaufsichtsbehörde
 - Teil V Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 58 Wechsel des Dienstherrn
 - § 59 Wechsel des Schulträgers infolge gesetzlicher Regelung
 - § 59a
 - § 60 Vertragsvereinbarungen und Verpflichtungen Dritter
 - § 61 Aufhebung von Vorschriften
 - § 62 Durchführungsbestimmungen
 - § 63 Übergangsvorschriften für die Einführung der Gemeinschaftsschule
 - § 63a Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule
 - § 63b Übergangsvorschriften zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums
 - § 64