LMHV 
                
                
            INHALT
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV)
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Allgemeine Hygieneanforderungen
 - § 3a Verwendung von Trinkwasser oder aufbereitetem Wasser
 - § 4 Schulung
 - § 5 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse
 - § 6 Herstellung bestimmter traditioneller Lebensmittel
 - § 6a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
 - § 7 (weggefallen)
 - § 8 Hygienische Anforderungen an die Beförderung von Rohzucker in Seeschiffen
 - § 9 Zulassung zur Ausfuhr
 - § 10 Ordnungswidrigkeiten
 - Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene
 - Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen
 - Anlage 3 (zu § 6) Traditionelle Lebensmittel
 - Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft