Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luft... (0.814.326) 
                
                
            INHALT
Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
- Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
 - Art. 1 Begriffsbestimmungen
 - Art. 2 Ziel
 - Art. 3 Grundlegende Verpflichtungen
 - Art. 3 bis ¹⁵ Flexible Übergangsvorkehrungen
 - Art. 4 Informations‑ und Technologieaustausch
 - Art. 5 Strategien, Politiken, Programme und Massnahmen
 - Art. 6 Forschung, Entwicklung und Überwachung
 - Art. 7 Berichterstattung
 - Art. 8 Berechnungen
 - Art. 9 Einhaltung des Protokolls
 - Art. 10 Überprüfung durch die Vertragsparteien auf Tagungen des Exekutivorgans
 - Art. 11 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 12 Anhänge
 - Art. 13 Änderungen des Protokolls
 - Art. 14 Unterzeichnung
 - Art. 15 Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
 - Art. 16 Verwahrer
 - Art. 17 Inkrafttreten
 - Art. 18 Rücktritt
 - Art. 19 Verbindliche Wortlaute
 - Unterschriften
 - Anhang I
 - Schwermetalle, auf die in Artikel 3 Absatz 1 Bezug genommen wird, und das Bezugsjahr für die Verpflichtung
 - Anhang II ²⁹
 - Kategorien ortsfester Quellen
 - I. Einleitung
 - II. Verzeichnis der Kategorien
 - Anhang III ³⁰
 - Beste verfügbare Techniken zur Begrenzung der Emissionen von Schwermetallen und ihren Verbindungen aus den in Anhang II aufgeführten Kategorien von Quellen
 - Anhang IV ³¹
 - Fristen bis zur Anwendung von Grenzwerten und besten verfügbaren Techniken für neue und bestehende ortsfeste Quellen
 - Anhang V ³²
 - Grenzwerte für die Begrenzung von Emissionen aus grösseren ortsfesten Quellen
 - A. Vertragsparteien mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika
 - B. Vereinigte Staaten von Amerika
 - Anhang VI ³⁶
 - Produktkontrollmassnahmen
 - Anhang VII
 - Produktmanagementmassnahmen
 - Geltungsbereich am 10. Mai 2017 ³⁷
 - Erklärung
 - Schweiz