Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luft... (0.814.325) 
                
                
            INHALT
Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
- Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
 - Art. 1 Begriffsbestimmungen
 - Art. 2 Ziel
 - Art. 3 Grundlegende Verpflichtungen
 - Art. 4 Ausnahmen
 - Art. 5 Informations‑ und Technologieaustausch
 - Art. 6 Öffentliches Bewusstsein
 - Art. 7 Strategien, Politiken, Programme, Massnahmen und Informationen
 - Art. 8 Forschung, Entwicklung und Überwachung
 - Art. 9 Berichterstattung
 - Art. 10 Überprüfung durch die Vertragsparteien auf Tagungen des Exekutivorgans
 - Art. 11 Einhaltung des Protokolls
 - Art. 12 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 13 Anhänge
 - Art. 14 Änderungen
 - Art. 15 Unterzeichnung
 - Art. 16 Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
 - Art. 17 Verwahrer
 - Art. 18 Inkrafttreten
 - Art. 19 Rücktritt
 - Art. 20 Verbindliche Wortlaute
 - Unterschriften
 - Anhang I ¹⁵
 - Stoffe, die nicht mehr hergestellt und verwendet werden sollen
 - Anhang II ¹⁶
 - Zur eingeschränkten Verwendung vorgesehene Stoffe
 - Anhang III ¹⁷
 - Stoffe, auf die in Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a Bezug genommen wird, und das Bezugsjahr für die Verpflichtung
 - Anhang IV ¹⁸
 - Grenzwerte für die Emission von PCDD/F aus grossen ortsfesten Quellen
 - I. Einleitung
 - II. Grenzwerte für grössere ortsfeste Quellen
 - Anhang V ²²
 - Beste verfügbare Techniken zur Begrenzung der Emissionen persistenter organischer Schadstoffe aus grösseren ortsfesten Quellen
 - I. Einleitung
 - II. Grössere ortsfeste Quellen von POP-Emissionen
 - Anhang VI ²³
 - Fristen bis zur Anwendung von Grenzwerten und besten verfügbaren Techniken für neue und bestehende ortsfeste Quellen
 - Anhang VII ²⁴
 - Anhang VIII ²⁵
 - Kategorien grösserer ortsfester Quellen
 - I. Einleitung
 - II. Verzeichnis der Kategorien
 - Geltungsbereich am 20. Januar 2022 ²⁶
 - Erklärung