Abkommen (0.192.120.193.1) 
                
                
            INHALT
Abkommen
- Abkommen
 - Art. 1 Definition
 - I. Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten des Gerichtshofs
 - Art. 2 Rechtsfähigkeit
 - Art. 3 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
 - Art. 4 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
 - Art. 5 Unverletzbarkeit der Archive
 - Art. 6 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
 - Art. 7 Veröffentlichungen und Mitteilungen
 - Art. 8 Steuerliche Behandlung
 - Art. 9 Zollbehandlung
 - Art. 10 Freie Verfügung über Guthaben
 - Art. 11 Dienstlicher Verkehr
 - Art. 12 Pensionskasse
 - Art. 13 Sozialvorsorge
 - II. Vorrechte und Immunitäten für Personen, die in amtlicher Eigenschaft zum Gerichtshof gerufen werden
 - Art. 14 Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder des Gerichtshofs
 - Art. 15 Vorrechte und Immunitäten des Kanzlers und der hohen Beamten der Kanzlei
 - Art. 16 Vorrechte und Immunitäten für die anderen Beamten der Kanzlei
 - Art. 17 Vorrechte und Immunitäten für die anderen nichtschweizerischen Beamten der Kanzlei
 - Art. 18 Militärdienst der schweizerischen Beamten der Kanzlei
 - Art. 19 Vorrechte und Immunitäten für Vermittler, Berater, Anwälte, Experten und Zeugen der Parteien
 - Art. 20 Ausnahmen von der Befreiung von Gerichtsbarkeit und Vollstreckung
 - Art. 21 Gegenstand der Immunitäten
 - Art. 22 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
 - Art. 23 Legitimationskarten
 - Art. 24 Verhinderung von Missbrauch
 - Art. 25 Streitigkeiten privater Art
 - III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
 - Art. 26 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
 - Art. 27 Sicherheit der Schweiz
 - IV. Schlussbestimmungen
 - Art. 28 Vollzug
 - Art. 29 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 30 Änderung des Abkommens
 - Art. 31 Kündigung
 - Art. 32 Inkrafttreten