Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die... (0.451.431) 
                
                
            INHALT
Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
 - Art. 1 Ziel
 - Art. 2 Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 3 Begriffsbestimmungen
 - Art. 4 Geltungsbereich
 - Art. 5 Arzneimittel
 - Art. 6 Durchfuhr und Anwendung in geschlossenen Systemen
 - Art. 7 Anwendung des Verfahrens der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage
 - Art. 8 Anmeldung
 - Art. 9 Bestätigung des Eingangs der Anmeldung
 - Art. 10 Entscheidungsverfahren
 - Art. 11 Verfahren bei lebenden veränderten Organismen, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebens- oder Futtermittel oder zur Verarbeitung vorgesehen sind
 - Art. 12 Überprüfung von Entscheidungen
 - Art. 13 Vereinfachtes Verfahren
 - Art. 14 Bilaterale, regionale und multilaterale Übereinkünfte und Abmachungen
 - Art. 15 Risikobeurteilung
 - Art. 16 Risikobewältigung
 - Art. 17 Unabsichtliche grenzüberschreitende Verbringungen und Notmassnahmen
 - Art. 18 Handhabung, Transport, Verpackung und Identifizierung
 - Art. 19 Zuständige nationale Behörden und innerstaatliche Anlaufstellen
 - Art. 20 Informationsaustausch und die Informationsstelle für biologische Sicherheit
 - Art. 21 Vertrauliche Informationen
 - Art. 22 Kapazitätsaufbau
 - Art. 23 Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und Beteiligung der Öffentlichkeit
 - Art. 24 Nichtvertragsparteien
 - Art. 25 Rechtswidrige grenzüberschreitende Verbringung
 - Art. 26 Sozioökonomische Erwägungen
 - Art. 27 Haftung und Wiedergutmachung
 - Art. 28 Finanzierungsmechanismus und finanzielle Mittel
 - Art. 29 Die Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dient
 - Art. 30 Nebenorgane
 - Art. 31 Sekretariat
 - Art. 32 Verhältnis zum Übereinkommen
 - Art. 33 Überwachung und Berichterstattung
 - Art. 34 Einhaltung
 - Art. 35 Bewertung und Überprüfung
 - Art. 36 Unterzeichnung
 - Art. 37 Inkrafttreten
 - Art. 38 Vorbehalte
 - Art. 39 Rücktritt
 - Art. 40 Verbindliche Wortlaute
 - Unterschriften
 - Anlage I
 - Erforderliche Angaben in Anmeldungen nach den Artikeln 8, 10 und 13
 - Anlage II
 - Erforderliche Angaben nach Artikel 11 bei lebenden veränderten Organismen, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebens- oder Futtermittel oder zur Verarbeitung vorgesehen sind
 - Anlage III
 - Risikobeurteilung nach Artikel 15
 - Geltungsbereich am 23. Februar 2021 ³