Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (0.414.1) 
                
                
            INHALT
Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
- Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
 - Art. 1
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - Art. 5
 - Art. 6
 - Unterschriften
 - Erklärung über die Anwendung der Europäischen Konvention Nr. 15, 1953, über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
 - Einleitung
 - Erklärung über die Anwendung der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und Appendix
 - I. Allgemeine Grundsätze
 - 1. Förderung der Mobilität
 - 2. Gleichwertigkeit von ausländischen und inländischen Reifezeugnissen
 - 3. Recht auf Bewerbung um Zulassung
 - 4. Keine Überprüfung des materiellen Inhaltes eines Reifezeugnisses
 - 5. Regelungen des Gastlandes
 - 6. Berechtigte Beschränkungen: kein völliger Ausschluss ausländischer Studenten
 - 7. Allgemeine und besondere Zulassung
 - 8. Auswahl unter den Studienbewerbern
 - 9. Rechte ausländischer Studenten
 - 10. Sprachliche Voraussetzungen
 - II. Bemerkungen zu bestimmten, in der Konvention verwendeten Ausdrücken
 - 1. «Zeugnis»
 - 2. «Institute, denen ... Hochschulcharakter zuerkannt wird»
 - Anhang
 - Anwendung der Konvention in konkreten Fällen
 - 1. Numerus clausus
 - 2. Besondere Zulassungsbedingungen zu bestimmten Fakultäten und Studiengängen
 - 3. Zeugnisse von berufsbildenden Schulen, die nicht zur allgemeinen Hochschulreife, sondern nur zur fachgebundenen Hochschulreife führen (oder zur Zulassung zu einer beschränkten Zahl von Fächern)
 - 4. Zeugnisnoten
 - a. Die gegenwärtige Lage
 - b. Anwendung dieses Verfahrens im Heimatland
 - c. Anwendung dieses Verfahrens im Gastland
 - Zweite Erklärung über die Anwendung der Europäischen Konvention Nr. 15, 1953, über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
 - Einleitung
 - I. Allgemeine Grundsätze
 - II. Allgemeine Zulassung
 - III. Besondere Zulassung
 - Geltungsbereich der Konvention am 26. Februar 2002
 - Erklärungen
 - Schweiz