Bundesgesetz über Zweitwohnungen (702) 
                
                
            INHALT
Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG)
- Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Begriffe
 - Art. 3 Aufgaben und Kompetenzen der Kantone
 - 2. Kapitel: Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil
 - Art. 4 Wohnungsinventar
 - Art. 5 Feststellung des Zweitwohnungsanteils
 - 3. Kapitel: Verbot neuer Zweitwohnungen
 - Art. 6
 - 4. Kapitel: Erstellung neuer Wohnungen in Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent
 - 1. Abschnitt: Neue Wohnungen mit Nutzungsbeschränkung
 - Art. 7
 - 2. Abschnitt: Neue Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung
 - Art. 8 Wohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben
 - Art. 9 Neue Wohnungen in geschützten Bauten
 - 5. Kapitel: Änderung von Wohnungen in Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent
 - 1. Abschnitt: Altrechtliche Wohnungen
 - Art. 10 Begriff
 - Art. 11 Bauliche und nutzungsmässige Änderung
 - Art. 12 Missbrauch und unerwünschte Entwicklungen
 - 2. Abschnitt: Änderung und Sistierung der Nutzungsbeschränkungen
 - Art. 13 Änderung
 - Art. 14 Sistierung
 - 6. Kapitel: Vollzug
 - Art. 15 Aufsichtsbehörde
 - Art. 16 Meldepflichten
 - Art. 17 Amtliche Massnahmen bei unrechtmässiger Nutzung
 - Art. 18 Durchführung der amtlichen Massnahmen bei unrechtmässiger Nutzung
 - Art. 19 Überprüfung der Wirkungen und Massnahmenvorschläge
 - Art. 20 Zuständigkeit, Verfahren und Rechtsschutz
 - 7. Kapitel: Strafbestimmungen
 - Art. 21 Missachtung von Nutzungsbeschränkungen
 - Art. 22 Unrichtige Angaben
 - 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 23 Ausführungsbestimmungen
 - Art. 24 Änderung anderer Erlasse
 - Art. 25 Übergangsbestimmungen
 - Art. 26 Projektbezogene Sondernutzungspläne
 - Art. 27 Vorabklärungen vor dem 18. Dezember 2007
 - Art. 28 Referendum und Inkrafttreten