Zweitwohnungsverordnung (702.1) 
                
                
            INHALT
Zweitwohnungsverordnung (ZWV)
- Zweitwohnungsverordnung (ZWV)
 - 1. Abschnitt: Ermittlung und Veröffentlichung der Gesamtzahl der Wohnungen und des Zweitwohnungsanteils
 - Art. 1 Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinden
 - Art. 2 Aufgaben und Kompetenzen des Bundes
 - 2. Abschnitt: Erstellung neuer Wohnungen
 - Art. 3 Anmerkung im Grundbuch
 - Art. 4 Strukturierter Beherbergungsbetrieb
 - Art. 5 Gutachten
 - Art. 6 Ortsbildprägende Bauten
 - 3. Abschnitt: Umnutzung einer touristisch bewirtschafteten Wohnung und Meldung
 - Art. 7
 - 4. Abschnitt: Sistierung der Nutzungsbeschränkung bei neurechtlichen Wohnungen
 - Art. 8 Sistierung nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes
 - Art. 9 Sistierung nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes
 - 5. Abschnitt: Beschwerderecht und Eröffnung von Entscheiden
 - Art. 10
 - 6. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - Art. 11 ⁶
 - Art. 12 Änderung anderer Erlasse
 - Art. 13 Inkrafttreten
 - Anhang ⁸