Verordnung über das Verfahren in Militärversicherungsstreitigkeiten (513.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über das Verfahren in Militärversicherungsstreitigkeiten
- Verordnung über das Verfahren in Militärversicherungsstreitigkeiten
 - § 1. Das kantonale Versicherungsg
 - § 2. Die Klagen werden durch Klag
 - § 3. Die Prozesse sind mit Besc
 - § 4. Hinsichtlich der Öffentlichkeit
 - § 5. Die Gerichtsentscheide sollen
 - § 6. Das Prozessverfahren ist
 - § 7. Eine Frist gilt als eingehal
 - § 8. Die Statthalterämter und di
 - § 9. Im übrigen gelten für das
 - § 10. Diese Verordnung tritt glei