Verordnung über die Beiträge der Staatsbediensteten und der staatlichen Unfallkas... (126.511.27) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Beiträge der Staatsbediensteten und der staatlichen Unfallkasse an die Prämien der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung
- Verordnung über die Beiträge der Staatsbediensteten und der staatlichen Unfallkasse an die Prämien der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung
 - § 1.
 - § 2. Frauen und Männer zahlen die gleichen Prämienanteile. Die indivi-
 - § 3.
 - § 4. Der jährliche Prämiensatz für die obligatorische Nichtberufsunfallver-
 - § 5. Ziffer 6 des Regierungsratsbeschlusses vom 26. Oktober 1983 über die
 - 28. Januar 1991 über die Prämienanpassung bei der Nichtberufsunfallversi-
 - § 6. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Vorbehalten bleibt