Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (VI A/1/2/1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden
- Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden
 - Art. 1 Aktivierungsgrenzen für Investitionen
 - Art. 2 Verzinsung der Spezialfinanzierungen und Fonds
 - Art. 3 Abschreibung des Verwaltungsvermögens, a. Nutzungsdauer
 - Art. 4 Abschreibung des Verwaltungsvermögens, b. besondere Rege
 - Art. 5 Bausteuerfinanzierte Objekte
 - Art. 6 Konsolidierung
 - Art. 7 Verbuchung der Steuern