Verordnung über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das Museum Altes Zeughaus (615.159) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das Museum Altes Zeughaus
- Verordnung über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das Museum Altes Zeughaus
 - § 1 Gebühren
 - 1. Erwachsene: 6 Franken
 - 2. Kinder von 8 bis 16 Jahren, Inhaberlinnen Carte jeunes, Schü -
 - 3. Familien (ein oder zwei Elternteile mit ihren Kindern):
 - 4. persönliche Jahreskarte: 50 Franken
 - § 2 Abweichung
 - § 3 Inkrafttreten