Abkommen (0.351.941.6) 
                
                
            INHALT
Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über Rechtshilfe in Strafsachen)
- Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über Rechtshilfe in Strafsachen)
 - Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Verpflichtung zur Rechtshilfe
 - Art. 2 Nichtanwendbarkeit des Abkommens
 - Art. 3 Gründe für die Ablehnung oder den Aufschub
 - Art. 4 Anwendbares Recht
 - Art. 5 Zwangsmassnahmen
 - Kapitel II Beschaffung von Beweismitteln
 - Art. 6 Allgemeine Grundsätze
 - Art. 7 Beschränkte Verwendung
 - Art. 8 Durchsuchung und Beschlagnahme
 - Art. 9 Anwesenheit von Personen
 - Art. 10 Entgegennahme von Zeugenaussagen oder anderen Aussagen
 - Art. 11 Herausgabe von Gegenständen, Schriftstücken, Akten und Beweismitteln
 - Art. 12 Rückerstattung von Vermögenswerten und Geldern
 - Art. 13 Öffentlich zugängliche und amtliche Schriftstücke
 - Art. 14 Gerichtsakten
 - Art. 15 Austausch von Informationen über Strafakten
 - Art. 16 Übermittlung von Informationen zum Zweck der Strafverfolgung
 - Kapitel III Zustellung von Schriftstücken – Erscheinen von Personen
 - Art. 17 Zustellung von Schriftstücken
 - Art. 18 Erscheinen von Zeugen oder Sachverständigen in der ersuchenden Partei
 - Art. 19 Überführung inhaftierter Personen
 - Art. 20 Nichterscheinen
 - Art. 21 Freies Geleit
 - Kapitel IV Erträge aus strafbaren Handlungen
 - Art. 22 Aufspüren von Erträgen aus strafbaren Handlungen oder von Tatwerkzeugen
 - Art. 23 Vorläufige Massnahmen
 - Art. 24 Einziehung
 - Art. 25 Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen
 - Kapitel V Verfahren
 - Art. 26 Zentralbehörde
 - Art. 27 Inhalt der Ersuchen
 - Art. 28 Ausführung der Ersuchen
 - Art. 29 Vertraulichkeit
 - Art. 30 Informationspflicht im Ablehnungsfall
 - Art. 31 Formerfordernisse
 - Art. 32 Sprache
 - Art. 33 Vertretung und Kosten
 - Kapitel VI Weitere Zusammenarbeit
 - Art. 34 Polizeiliche Zusammenarbeit
 - Art. 35 Andere Grundlagen für die Zusammenarbeit
 - Kapitel VII Schlussbestimmungen
 - Art. 36 Meinungsaustausch
 - Art. 37 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 38 Inkrafttreten und Kündigung
 - Unterschriften