Abkommen (0.192.120.278.41) 
                
                
            INHALT
Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Fernmeldeverein zur Regelung der rechtlichen Stellung dieser Organisation in der Schweiz 3)
- Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Fernmeldeverein zur Regelung der rechtlichen Stellung dieser Organisation in der Schweiz 3)
 - Art. 1 Handlungsfreiheit des Fernmeldevereins
 - Art. 2 Persönlichkeit
 - Art. 3 Immunität und Vorrechte
 - Art. 4 Unverletzbarkeit
 - Art. 5 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Befreiung von andern Massnahmen
 - Art. 6 Dienstlicher Verkehr
 - Art. 7 Veröffentlichungen
 - Art. 8 Steuerliche Behandlung
 - Art. 9 Zollbehandlung
 - Art. 10 Freie Verfügung über Guthaben
 - Art. 11 Rechtsstellung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten
 - Art. 12 Rechtsstellung der nichtständigen Vertreter
 - Art. 13 Gegenstand der den Vertretern gewährten Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 14 Rechtsstellung des Generalsekretärs und der Beamten gewisser Kategorien
 - Art. 15 Allen Beamten zustehende Immunitäten und Erleichterungen
 - Art. 16 Immunitäten und Erleichterungen für nichtschweizerische Beamte
 - Art. 17 Mit Missionen beauftragte Experten des Vereins
 - Art. 18 Andere vom Verein berufene Personen
 - Art. 19 Pensionskassen und Spezialfonds
 - Art. 20 Sozialfürsorge
 - Art. 21 Gegenstand der Vorrechte und Immunitäten der Beamten
 - Art. 22 Verhinderung von Missbrauch
 - Art. 23 Legitimationskarte
 - Art. 24 Streitigkeiten privater Art
 - Art. 25 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
 - Art. 26 Sicherheit der Schweiz
 - Art. 27 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
 - Art. 28 Gerichtsbarkeit
 - Art. 29 Inkrafttreten
 - Art. 30 Änderung des Abkommens