Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen der Jagd- und Fischereibehörden (VI E/211/7) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen der Jagd- und Fischereibehörden
- Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen der Jagd- und Fischereibehörden
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Einsätze im Schadenfall
 - Art. 3 Von Dritten veranlasste und fischereirechtliche Massnahmen
 - Art. 4 Öffentlichkeitsarbeit und Führungen
 - Art. 5 Weitere Verwaltungstätigkeiten
 - Art. 6 Sachaufwand
 - Art. 7 Spesen