Abkommen (0.192.122.52) 
                
                
            INHALT
Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Organisation für Zivilschutz zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Organisation in der Schweiz)
- Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Organisation für Zivilschutz zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Organisation in der Schweiz)
 - I. Statut, Immunitäten und Vorrechte der Organisation
 - Art. 1 Persönlichkeit
 - Art. 2 Handlungsfreiheit
 - Art. 3 Unverletzbarkeit
 - Art. 4 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Befreiung von anderen Massnahmen
 - Art. 5 Dienstlicher Verkehr
 - Art. 6 Veröffentlichungen
 - Art. 7 Steuerliche Behandlung
 - Art. 8 Zollbehandlung
 - Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben
 - Art. 10 Pensionskassen und Spezialfonds
 - Art. 11 Sozialfürsorge
 - II. Immunitäten und Erleichterungen für Personen in offizieller Eigenschaft bei der Organisation
 - Art. 12 Rechtsstellung der Vertreter der Mitgliedstaaten der Organisation
 - Art. 13 Rechtsstellung des Generalsekretärs der Organisation
 - Art. 14 Allen Beamten zustehende Immunitäten und Erleichterungen
 - Art. 15 Immunitäten und Erleichterungen für nichtschweizerische Beamte
 - Art. 16 Freiheit der Einreise, des Aufenthaltes und der Ausreise
 - Art. 17 Legitimationskarten
 - Art. 18 Gegenstand der Immunitäten
 - Art. 19 Verhinderung von Missbrauch
 - Art. 20 Streitigkeiten privater Art
 - III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
 - Art. 21 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
 - Art. 22 Sicherheit der Schweiz
 - IV. Vollzug, Änderung, Kündigung und Inkrafttreten des Abkommens
 - Art. 23 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
 - Art. 24 Gerichtsbarkeit
 - Art. 25 Änderung des Abkommens
 - Art. 26 Kündigung des Abkommens
 - Art. 27 Inkrafttreten