Einkauf in bestehende Zivilschutzanlagen und -einrichtungen (535.221) 
                
                
            INHALT
Einkauf in bestehende Zivilschutzanlagen und -einrichtungen
- Einkauf in bestehende Zivilschutzanlagen und -einrichtungen
 - 1. Die finanziellen Aufwendungen für den Einkauf in bestehende Anlagen,
 - 2. Sofern die zwischen den Gemeinden abgeschlossenen Verträge und
 - 3. Die zu verteilenden Kosten setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
 - 4. Die Höhe der jeweiligen Kantonsbeiträge wird aufgrund des Verteiler-
 - 5. Zur Festlegung des Kostenverteilers nimmt in der Regel die Standort-
 - 6. Der Kostenverteiler kann erst festgelegt und das Subventionsgesuch
 - 7. Die Berechnungen nach Ziffer 2 und 4 dieses Beschlusses obliegen den