Vertrag betreffend Überlassung der Gemeindebibliothek in Trogen an den Kanton zum Zwe... (421.14) 
                
                
            INHALT
Vertrag betreffend Überlassung der Gemeindebibliothek in Trogen an den Kanton zum Zwecke der Gründung einer Kantonsbibliothek
- Vertrag betreffend Überlassung der Gemeindebibliothek in Trogen an den Kanton zum Zwecke der Gründung einer Kantonsbibliothek
 - Art. 1 Die Gemeinde Trogen tritt ihre Gemeindebibliothek, bestehend aus den
 - Art. 2 Der Kanton verpflichtet sich durch die Übernahme der Bibliothek, dieselbe
 - Art. 4 Sollte in spätern Zeiten die Verlegung der Kantonsbibliothek in eine andere
 - Art. 5 Sämtliche vorgenannten Bücher und Gegenstände sind mit dem Stempel
 - Art. 7 Für die Einrichtung der Heizung wird der Gemeinde Trogen Frist bis Herbst