Ordnung für die Durchführung von Abschlussreisen in den Gymnasien, der Wirtschaftsmi... (413.880) 
                
                
            INHALT
Ordnung für die Durchführung von Abschlussreisen in den Gymnasien, der Wirtschaftsmittelschule und der Diplommittelschule
- Ordnung für die Durchführung von Abschlussreisen in den Gymnasien, der Wirtschaftsmittelschule und der Diplommittelschule
 - §1.
 - §2. Das Programm ist so zu gestalten, dass die Reise zum Bildungser-
 - §3. Die Reise darf nicht über Europa und die Mittelmeer-Anrainer-
 - §4. Die Reiseleitung im Sinne der Verantwortlichkeit liegt bei ein bis
 - §5. Die Benützung des Flugzeuges ist im Einverständnis mit den In-
 - §6. Die Abschlussreisen sind mit möglichst geringen Kosten durch-
 - §7. Den für die Reiseleitung verantwortlichen Lehrkräften werden