Ordnung für das spezialisierte Masterstudium «Sustainable Development» an der Philos... (446.910) 
                
                
            INHALT
Ordnung für das spezialisierte Masterstudium «Sustainable Development» an der Philosophisch-Historischen, der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das spezialisierte Masterstudium «Sustainable Development» an der Philosophisch-Historischen, der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
 - 12. Dezember 2007
 - §1. Diese Ordnung regelt das spezialisierte Masterstudium in Sustai-
 - §2. Die Fakultäten verleihen für ein bestandenes Masterstudium ge-
 - §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
 - §4. Das Masterstudium Sustainable Development kann im Herbst-
 - §5. Das Masterstudium Sustainable Development umfasst 120 Kre-
 - §6. Das Masterstudium Sustainable Development umfasst Pflicht-
 - §7. Die Studierenden wählen zu Beginn des Studiums eine der drei
 - §8. Kreditpunkte werden durch genügende studentische Leistungen
 - §9. Die Leistungsbewertung der Studentischen Leistungen gemäss
 - § 8 Abs. 1 lit. a erfolgt nach den Regeln derjenigen Studiengänge, nach
 - § 10. Die Leistungsüberprüfungen der Lehrveranstaltungen der Mo-
 - § 11. Die Masterarbeit erfolgt gemäss § 7 Abs. 2.
 - § 13. Studierende müssen sich für die Prüfungen anmelden. Ein An-
 - § 14. Falls eine Studentin bzw. ein Student eine Prüfung mit unlaute-
 - § 15. Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prü-
 - § 17. Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane der Trägerfakultä-
 - § 18. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von
 - § 19. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in
 - 1. August 2010 begonnen haben, können ihr Studium auf Basis der Ord-
 - § 20. Diese Studienordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August
 - 19. Mai / 15./20. September 2005 aufgehoben.