Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskost... (869.209) 
                
                
            INHALT
Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten von Alterswohnungen des Vereins für Kranken- und Hauspflege St. Matthäus am Bläsiring 98
- Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten von Alterswohnungen des Vereins für Kranken- und Hauspflege St. Matthäus am Bläsiring 98
 - 1. Ein Beamter des Amts für Bausubventionen und Zivilschutzbau ist in die Baukommission zu
 - 2. Dem Regierungsrat ist die Befugnis einzuräumen, einen Delegierten in den Vorstand abzuord -
 - 3. Anmeldungen von Basler Bürgern oder seit mindestens 15 Jahren im Kantonsgebiet niedergelas -
 - 4. Soweit an der Verwaltung eines Heims Anstand zu nehmen ist, wird dies der Leitung durch den
 - 5. Die Arbeiten sind aufgrund von Konkurrenzofferten soweit als möglich an die im Preise güns -
 - 6. Die Landkosten, Baukreditzinsen, Gebühren und dergleichen sowie das Mobiliar sind nicht sub -
 - 7. Die Verwaltungshonorare richten sich nach den geltenden Ansätzen im sozialen Wohnungsbau
 - 8. Dem Kanton ist ein Vorkaufsrecht im Sinne von Art. 681 des Zivilgesetzbuches für Liegen -
 - 9. Die Jahresrechnung des Heimes ist jeweilen dem Wirtschafts- und Sozialdepartement einzurei -
 - 10. Dem Eigentümer wird das Recht eingeräumt, sich durch Rückzahlung des Staatsbeitrages von