Vereinbarung über die gemeinsame Anerkennung und Durchführung von Ausbildungskursen ... (689.211) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung über die gemeinsame Anerkennung und Durchführung von Ausbildungskursen für Tierpfleger sowie die gemeinsame Durchführung von Tierpflegerprüfungen
- Vereinbarung über die gemeinsame Anerkennung und Durchführung von Ausbildungskursen für Tierpfleger sowie die gemeinsame Durchführung von Tierpflegerprüfungen
 - § 1 Der Kanton Basel-Stadt und der Kanton Basel-Landschaft arbeiten auf der
 - § 2 Das Veterinäramt des Kantons Basel-Stadt sowie der Kantonstierarzt des Kan-
 - § 3 Der Kanton Basel-Landschaft stellt dem Kanton Basel-Stadt für seine Aufwen-