Ordnung betreffend die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierung... (413.110) 
                
                
            INHALT
Ordnung betreffend die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierungsschule
- Ordnung betreffend die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierungsschule
 - §1. An der Orientierungsschule ist eine enge Zusammenarbeit von
 - §2. Alle Eltern und Lehrkräfte einer Klasse treffen sich mindestens
 - §3. Alle Eltern einer Klasse wählen jährlich bei Schuljahresbeginn
 - §4. Die Eltern haben das Recht, Probleme, die ihr Kind betreffen,
 - §5. Im Laufe eines Schuljahres finden möglichst regelmässig verteilt
 - §6. Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher aller Klassen bil-
 - §7. Der Elternrat wählt jährlich eine Präsidentin oder einen Präsi-
 - §8. Der Elternrat jedes Schulhauses hat das Recht, in Fragen, die
 - §9. Elternrat und Schulhausleitung organisieren unter Beizug der
 - § 10.
 - § 11.
 - § 12.
 - § 13.
 - § 14.