Ordnung für die Durchführung von Wintersportveranstaltungen an den staatlichen Schul... (416.800) 
                
                
            INHALT
Ordnung für die Durchführung von Wintersportveranstaltungen an den staatlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt
- Ordnung für die Durchführung von Wintersportveranstaltungen an den staatlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt
 - §1.
 - 1.
 - 2. An den oberen Schulen, an der Wirtschaftsmittelschule sowie in
 - 3. An der Orientierungs- und Weiterbildungsschule und an den un-
 - 4. An der Primarschule:
 - §2.
 - §3. Vom Turnen und Sport dispensierte Schüler können nur auf-
 - §4. Die Organisation der Wintersportkurse und der gemeinsam
 - §5.
 - §6. Bei ganztägigen Veranstaltungen soll eine ausgiebige Mittags-
 - §7. Am Tage nach einer Wintersportveranstaltung hat der Unter-
 - §8. Die halbtägigen Wintersporttage sollen ohne wesentliche Kosten
 - §9.
 - 1. Zu Beginn eines Schuljahres wird jeder Schulanstalt der ihr zu-
 - 2. Über die Verwendung der Kredite, die für die Wintersporttage zur
 - § 10. Mit dem Erlass dieser Ordnung wird die «Ordnung für die