Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (159.1) 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum
- Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum
 - § 1 Gegenstand
 - § 2 Geltungsbereich
 - § 3 Zweck und Grundsätze
 - § 4 Zuständigkeit
 - § 5 Bewilligungsinstanz
 - § 6 Bewilligung
 - § 7 Bekanntmachung
 - § 8 Echtzeitüberwachung
 - § 9 Auswertung der Bildaufzeichnungen
 - § 10 Berechtigte Stellen
 - § 11 Leistungseinkauf
 - § 12 Vernichtung
 - § 13 Kennzeichnung
 - § 14 Ausführungsrecht
 - § 15 Übergangsbestimmung
 - § 6 Abs. 2, g) 30.04.2020