Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigent... (442.500) 
                
                
            INHALT
Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag)
- Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag)
 - 1. Der Vertrag mit dem Kanton Basel-Landschaft über die Ausleihe
 - 2. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft partnerschaftlich (Be-
 - 3. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
 - 30. März 1994
 - §1. Gemäss § 25 des Universitätsgesetzes des Kantons Basel-Stadt
 - §2. Dieser Vertrag regelt die Beteiligung der Vertragspartner an den
 - § 1 Abs. 3. Massgebend für die Definition von Unterhalt und Verände-
 - §3. Der Kanton Basel-Stadt schliesst mit der Universität einen Ge-
 - §4. Die Vertragsparteien beteiligen sich mit den in diesem Vertrag
 - §5. Die Beiträge der Vertragsparteien an Unterhalt und Verände-
 - §6. Der jährliche nicht indexierte Beitrag des Kantons Basel-Land-
 - §7. Der Universitätsrat entscheidet im Rahmen der strategischen
 - §8. Der Universitätsrat setzt eine Fachkommission ein, die ihn im
 - §9. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.