Verordnung betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Schulung behinderter Kinder (415.800) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Schulung behinderter Kinder
- Verordnung betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Schulung behinderter Kinder
 - §1. Begehren von Eltern und Pflegern sowie Anträge von staatlichen
 - §2. Die Begehren sind durch Hinweis auf die Behinderung und die
 - §3.
 - §4.
 - §5.
 - §6. Das Erziehungsdepartement kann die Beitragsleistung einstel-
 - §7.
 - §8.
 - §9.
 - § 10.
 - § 11.
 - § 12.
 - § 13.
 - § 14. Durch diese Verordnung wird die Ordnung betreffend die Aus-
 - 4. August 1964 aufgehoben.