Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde der Stadt Bas... (172.400) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde der Stadt Basel einerseits und der Bürgergemeinde der Stadt Basel anderseits über die Unterstützung der bürgerlichen Armenanstalten und die Verwendung des Ertrages der Chr. Merian’schen Stiftung
- Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde der Stadt Basel einerseits und der Bürgergemeinde der Stadt Basel anderseits über die Unterstützung der bürgerlichen Armenanstalten und die Verwendung des Ertrages der Chr. Merian’schen Stiftung
 - 1. Der Kanton Basel-Stadt und die Einwohnergemeinde der Stadt Basel überlassen der Bürgerge -
 - 2. Der Kanton Basel-Stadt zahlt an das Bürgerspital an ein allfälliges Betriebsdefizit einen jährli -
 - 3. Die Bürgergemeinde verpflichtet sich, die unter Ziff. 1 lit. a und d festgesetzten Beiträge wie
 - 4.
 - 5. Die Vereinbarung ist auf fünf Jahre
 - 1.
 - 2. Die Ziff. 5 wird durch folgende Fassung ersetzt: «Die Vereinbarung ist auf drei Jahre fest abge -