Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskost... (869.301) 
                
                
            INHALT
Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten eines Wohn- und Freizeitheimes des Christlichen Vereins junger Frauen Basel am Spalentorweg 10
- Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten eines Wohn- und Freizeitheimes des Christlichen Vereins junger Frauen Basel am Spalentorweg 10
 - 1. Ein Beamter des Amtes für Bausubventionen und Zivilschutzbau ist in die Baukommission zu
 - 2. Dem Regierungsrat ist die Befugnis einzuräumen, einen Delegierten in den Vorstand abzuord -
 - 3. Soweit an der Verwaltung des Heimes Anstand zu nehmen ist, wird dies der Leitung durch den
 - 4. In konfessionell geführten Heimen sind auch andersdenkende Personen aufzunehmen, wenn
 - 5. Die Arbeiten sind aufgrund von Konkurrenzofferten so weit als möglich an die im Preise güns -
 - 6. Dem Kanton ist einVorkaufsrecht im Sinne von Art. 681 des Zivilgesetzbuches für die Liegen -
 - 7. Die Jahresrechnung des Heims ist jeweilen dem Wirtschafts- und Sozialdepartement einzurei -
 - 8. Dem Verein wird das Recht eingeräumt, sich durch Rückzahlung des Staatsbeitrages von den