Kantonale Weinverordnung (817.402) 
                
                
            INHALT
Kantonale Weinverordnung
- Kantonale Weinverordnung
 - § 3 Neuanpflanzungen, die nicht der Weinerzeugung dienen, sowie
 - § 5 Erneuerungen von mit Reben bestockten Flächen gemäss den Best-
 - § 6 Soll ein Rebgrundstück in die Rebbauzone (geschlossene Reblage)
 - § 7 6)
 - § 10 Die gesamte Rebfläche des Kantons Schaffhausen wird in 2 Produk-
 - § 29 Der nachstehende Erlass wird aufgehoben: