Beschluss zur Vorbeugung der durch Wühlmäuse verursachten Schäden (912.5.41) 
                
                
            INHALT
Beschluss zur Vorbeugung der durch Wühlmäuse verursachten Schäden
- Beschluss zur Vorbeugung der durch Wühlmäuse verursachten Schäden
 - Art. 1 Überwachung und Vorbeugung
 - Art. 2 Obligatorische Massnahmen
 - Art. 3 Schutzzone
 - Art. 4 b) im Besonderen
 - Art. 5 Kosten
 - Art. 6 Meldepflicht und Zwangsausführung
 - Art. 7 Gemeinschaftliche Bekämpfungsmassnahmen
 - Art. 8 Absprachen zwischen den Gemeinden
 - Art. 9 Bestimmungen der Direktion
 - Art. 10 Umweltschutz
 - Art. 11 Beschwerde
 - Art. 12 Schlussbestimmungen