Vorläufige Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die H... (212.35) 
                
                
            INHALT
Vorläufige Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen
- Vorläufige Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Zentrale Behörde für die Haager Übereinkommen zum Schutz
 - Art. 3 Zuständiges oberes Gericht für Kindesentführungsverfahren 4 )
 - Art. 4 Vollstreckungsbehörde bei Kindesrückführungen 1 )
 - Art. 5 Zuständige Behörden im Bereich des Schutzes des persönli -
 - Art. 6 Inkrafftreten
 - Art. 21 Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesent -
 - Art. 11 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von
 - Art. 35 Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Aner -