Ordnung über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen (RiE 164.100) 
                
                
            INHALT
Ordnung über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen
- Ordnung über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Lohnsystem
 - § 3 Grundsatz
 - § 4 Funktionsraster
 - § 5 Zuordnung der einzelnen Stellen
 - § 6 Erfahrungsstufen
 - § 7 Lohnkurven für Funktionen mit Leistungslohnkomponente
 - § 7a
 - § 8 Lohnansätze und Lohntabellen
 - § 9 Lohnentwicklung
 - § 10 Beurteilung des individuellen Leistungsbeitrags
 - § 11 Lohnfestsetzung bei Neueintritt oder Stellenwechsel
 - § 12 Stellenwechsel aufgrund besonderer Umstände
 - § 13 Neueinreihung einer Stelle bei veränderten Anforderungen
 - § 11 dieser Ordnung vorgenommen.
 - § 14 Periodische Überprüfung
 - § 16 Vergütung für ausserordentliche Einsätze
 - 2. Prämien
 - § 17 Spontane Anerkennungsprämie
 - § 18 Treueprämie
 - 3. Zulagen
 - § 19 Zulage für Stellvertretungen oder die Übernahme zusätzlicher Aufgaben
 - § 20 Persönliche Zulage
 - § 21 Familienzulage
 - § 22 Unterhaltszulage
 - § 23 Lohnauszahlung
 - § 24 Pensionskassenversicherter Lohn
 - § 25 Dienstwohnung
 - § 27 Lohnzahlung im Militär-, Feuerwehr-, Zivilschutz-sowie Zivildienst
 - § 28 Rückforderungen, Verrechnung
 - § 29 Anpassung an die Teuerung
 - § 30 Anpassung des Stufenanstiegs in Ausnahmefällen
 - § 31 Reallohnerhöhung
 - § 32 Rechtsmittel
 - § 33 Beirat in Lohnsachen
 - § 34 Zuständigkeit
 - § 35 Überführung ins neue Recht per 1.1.2009
 - § 36 Erstmalige Einreihung
 - § 37 Besitzstand bei Positionierung über dem Lohnspektrum
 - § 38 Lohnentwicklung bei Positionierung unter dem Lohnspektrum
 - § 39 Lohnentwicklung bei Positionierung im Lohnspektrum unter der mittleren Lohnkurve
 - § 41 Besitzstand Jubiläumsgeschenk
 - § 42 Streitigkeiten
 - § 42a
 - § 42b
 - § 42c
 - § 42d
 - § 42e
 - § 42f
 - § 42g
 - § 43 Änderung anderer Erlasse
 - § 44 Aufhebung bisherigen Rechts
 - § 45 Rechtskraft und Wirksamkeit