Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Ausbildungen für Berufe des... (811.28) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
- Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
 - Art. 1 Ziele
 - Art. 2 Pflichten
 - Art. 3 Wohnsitz
 - Art. 4 Schulen
 - Art. 5 Kantonsbeitrag
 - Art. 6 Kostenvergütung
 - Art. 7 Schulgeld
 - Art. 8 Gebühren und Kosten
 - Art. 9 Verhältnis zwischen Vereinbarungskantonen und Schulen
 - Art. 10 Fürstentum Liechtenstein
 - Art. 11 Koordinationsstelle
 - Art. 12 Kündigung
 - Art. 13 Gültigkeit