Grossratsbeschluss betreffend eine Übereinkunft zwischen dem Kanton Basel-Stadt und ... (649.400) 
                
                
            INHALT
Grossratsbeschluss betreffend eine Übereinkunft zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über die Steuerpflicht des Personals der Bank
- Grossratsbeschluss betreffend eine Übereinkunft zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über die Steuerpflicht des Personals der Bank
 - §1. Der Kanton Basel-Stadt verzichtet für sich und seine Gemeinden
 - §2. Nicht von diesem Verzicht betroffen sind:
 - § 1 genannten Personen gehörte (§ 26, 2 des Steuergesetzes
 - §3. Einkommen und Vermögen der Ehegatten oder Minderjähriger,
 - §4. Bei der Bemessung des Steuersatzes wird das in Basel-Stadt steu-
 - §5. Um ihren Funktionären und Angestellten die in den vorstehen-
 - §6. Diese Übereinkunft ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Nie-
 - §7. Die in § 1 genannten Personen unterliegen nicht der Versiche-
 - §8. Diese Übereinkunft gilt bis zum Ende des Steuerjahres 1934, also
 - §9. Vorbehalten die Bestimmungen des vorausgehende n § 8 bleibt